Räumung & Entsorgung

Nachlassräumung: Vorgehen für Erbengemeinschaften

26.5.20266 Minuten Lesezeit
Geräumte Wohnung nach einer Nachlassräumung

Eine Nachlassräumung ist mehr als eine Entrümpelung: Es geht um Erinnerungen, Fristen und um Entscheidungen, die mehrere Personen mittragen müssen. Ein strukturiertes Vorgehen nimmt Druck heraus.

Reihenfolge, die sich bewährt hat

Diese Schritte verhindern die typischen Konflikte:

  • Mietvertrag und Kündigungsfrist prüfen
  • Dokumente, Verträge und Wertsachen zuerst sichern
  • Erinnerungsstücke innerhalb der Familie aufteilen
  • Erst danach räumen und entsorgen lassen

Wertsachen und Dokumente

Wir arbeiten mit einer klaren Regel: Alles, was nach Dokument, Foto, Schmuck oder Wertgegenstand aussieht, wird separiert und der beauftragenden Person übergeben – niemals eigenmächtig entsorgt.

Diskretion im Haus

Wir arbeiten unauffällig, ohne beschriftete Kartons im Treppenhaus stehen zu lassen, und stimmen den Zeitpunkt so ab, dass die Nachbarschaft möglichst wenig betroffen ist.

Häufige Fragen

Brauchen Sie eine Vollmacht für eine Nachlassräumung?

Wir benötigen den Auftrag einer berechtigten Person – üblicherweise ein Mitglied der Erbengemeinschaft oder die beauftragte Vertretung. So ist für alle Beteiligten klar, wer entschieden hat.

Können Sie die Übergabe an die Verwaltung übernehmen?

Ja, auf Wunsch koordinieren wir Räumung, Endreinigung und die Übergabe direkt mit der Verwaltung.

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