Renovation

Renovation vor der Wohnungsabgabe – was muss der Mieter zahlen?

14.1.20267 Minuten Lesezeit
Maler renoviert eine Wohnung vor der Abgabe

Kaum ein Thema sorgt bei der Wohnungsabgabe für mehr Diskussionen als die Frage, wer für Malerarbeiten und Reparaturen aufkommt. Die gute Nachricht: Die Regeln sind in der Schweiz klar – und wer sie kennt, spart bei der Abgabe schnell mehrere hundert Franken.

Normale Abnutzung ist im Mietzins enthalten

Gebrauchsspuren, die durch normales Wohnen entstehen, gehen zulasten der Vermieterschaft. Dazu zählen leicht vergilbte Wände, kleine Kratzer im Parkett oder abgenutzte Silikonfugen. Wer eine Wohnung nach zehn Jahren zurückgibt, muss sie nicht wie neu übergeben.

Anders sieht es bei übermässiger Abnutzung aus: grosse Farbflecken, Nikotinablagerungen, Bohrlöcher in Plättli oder beschädigte Türblätter müssen Sie in der Regel selber beheben oder anteilig bezahlen.

Die Lebensdauer entscheidet über den Betrag

Für jeden Bauteil gilt eine übliche Lebensdauer. Ist sie abgelaufen, müssen Sie nichts mehr bezahlen – auch bei einem Schaden. Ist sie erst teilweise abgelaufen, zahlen Sie nur den Restwert.

  • Wandanstrich (Dispersion): ca. 8 bis 10 Jahre
  • Tapeten: ca. 8 bis 10 Jahre
  • Teppich: ca. 10 Jahre
  • Laminat: ca. 15 Jahre
  • Parkett versiegelt: ca. 20 bis 30 Jahre
  • Küchenkombination: ca. 25 Jahre

Dübellöcher richtig schliessen

Eine übliche Anzahl Dübellöcher gilt als normaler Gebrauch. Trotzdem lohnt es sich, sie sauber zu füllen: Ausgefranste oder mit Zahnpasta gestopfte Löcher fallen bei der Abnahme sofort auf und führen oft zu einer Nachbesserungsforderung.

Wir spachteln Löcher fachgerecht, schleifen die Stellen ab und streichen sie so, dass kein Farbunterschied sichtbar bleibt. Bei vielen Löchern ist ein Vollanstrich der Wand oft günstiger als 30 einzelne Ausbesserungen.

So läuft eine Abgaberenovation bei ARA ab

Wir besichtigen die Wohnung oder beurteilen sie anhand Ihrer Fotos, erstellen eine transparente Offerte und terminieren die Arbeiten so, dass alles vor dem Abgabetermin fertig ist. Auf Wunsch übernehmen wir Räumung, Malerarbeiten und Endreinigung im selben Auftrag – mit einer Ansprechperson.

Häufige Fragen

Muss ich die ganze Wohnung neu streichen lassen?

Nur wenn die Wände übermässig beansprucht sind und die Lebensdauer des Anstrichs noch nicht abgelaufen ist. Oft genügen einzelne Wände oder gezielte Ausbesserungen.

Wie früh soll ich die Arbeiten planen?

Idealerweise vier bis sechs Wochen vor der Abgabe. So bleibt Zeit für die Vorabnahme und allfällige Nachbesserungen.

Übernehmen Sie auch die Räumung und Entsorgung?

Ja, Räumung, Entsorgung, Malerarbeiten und kleinere Reparaturen erhalten Sie bei uns aus einer Hand.

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