Malerarbeiten

Farbwahl in der Mietwohnung: Was bei der Abgabe erlaubt ist

20.3.20265 Minuten Lesezeit
Leerer, hell gestrichener Raum einer Mietwohnung

Farbe verändert eine Wohnung sofort. In einem Mietverhältnis gilt aber: Was stark vom Üblichen abweicht, muss bei der Abgabe meist wieder verschwinden.

Die Grundregel

Sie dürfen streichen, solange die Wohnung in einem üblichen, neutralen Zustand zurückgegeben wird. Kräftige Farbtöne, Tafelfarbe oder Tapeten mit starkem Muster gelten als aussergewöhnlich und müssen bei der Rückgabe überstrichen werden – auf Ihre Kosten.

Der teure Punkt: Deckkraft

Ein dunkles Blau oder ein sattes Rot deckend zu überstreichen braucht Grundierung plus zwei bis drei Anstriche. Das kann eine Wand doppelt so teuer machen wie ein normaler Neuanstrich. Rechnen Sie das ein, bevor Sie sich für einen Farbton entscheiden.

Risikoarm Farbe einsetzen

So bringen Sie Farbe in die Wohnung, ohne bei der Abgabe zu zahlen:

  • Nur eine Akzentwand statt des ganzen Raums
  • Mitteltöne statt sehr dunkler Farben
  • Farbige Möbel, Vorhänge und Bilder statt Wandfarbe
  • Absprache mit der Verwaltung schriftlich festhalten

Häufige Fragen

Was gilt als neutraler Zustand?

In der Praxis Weiss oder ein sehr heller, unauffälliger Ton auf allen Wänden und Decken.

Können Sie kurzfristig zurückstreichen?

Ja, wir übernehmen Rückbau-Anstriche auch kurzfristig vor der Abgabe.

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